Wenn Sie mich durch eine Vorsorgevollmacht zu Ihrem persönlichen Vertreter bestimmen, werde ich ganz in Ihrem Willen für Sie vorbehaltlos tätig werden. Dazu gehört ein uneingeschränktes Vertrauen, weshalb keine andere fremde Person mehr in Ihre persönlichen Angelegenheiten hineinreden darf.
Damit ich weiß, was für Sie wichtig ist und welche Wünsche und Vorstellungen Sie an Ihr Leben haben, teilen Sie mir dies ausführlich mit und ich werde mich dann daran halten. Dazu bin ich verpflichtet.
Bei risikoreichen gesundheitlichen Maßnahmen oder bei Maßnahmen, die Ihre persönliche Freiheit beschränken, wird das Betreuungsgericht die letzte Entscheidung treffen.