Vorsorgevollmacht
Jeder von uns kann jederzeit durch Unfall Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln kann.
Um zu vermeiden, dass für Sie ein rechtlicher Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt wird, können Sie eine Vorsorgevollmacht an eine Vertrauensperson Ihrer Wahl erteilen.
Bei einem persönlichen Beratungsgespräch können wir klären, was für Sie wichtig ist und welche Wünsche und Vorstellungen Sie an Ihren Bevollmächtigten haben. Ich berate Sie individuell, welche Vertrauensperson als Vollmachtnehmer in Frage kommt, welche Rechte und Pflichten der Bevollmächtigte hat und wie Ihre Vorstellungen formal rechtlich korrekt ausgestaltet werden müssen.
Betreuungsverfügung
Gibt es für Sie keine bevollmächtigte Person, die Sie in rechtlichen Dingen persönlich vertritt, hat dies zur Folge, dass ein Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie bestimmt.
Mit Hilfe einer Betreuungsverfügung können Sie dem Betreuungsgericht einen Vorschlag unterbreiten, wer Ihr rechtlicher Betreuer werden soll.
Den Unterschied zur Vorsorgevollmacht und die Frage, ob für Sie eine Betreuungsverfügung einer Vollmacht den Vorzug zu geben ist, erörtere ich mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch. Ihre Wünsche und Vorstellungen sind dabei mein Ansporn, für Sie eine individuelle Lösung zu finden und diese rechtlich korrekt umzusetzen.
Patientenverfügung
Mit Hilfe der Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, kann man sich zu seinen Wünschen bezüglich medizinischer Behandlung/Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung schriftlich äußern.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Erstellung einer Patientenverfügung und lege Ihnen die rechtlichen Konsequenzen Ihrer Willenserklärung ausführlich dar. Im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches, setze ich Ihre Wünsche und Gedanken bei der Errichtung einer Patientenverfügung in eine rechtlich sichere Form um.