Als Anwältin bin ich für Sie tätig in allen Fragen des Betreuungsrechts.
Dabei bildet der Schwerpunkt meiner beratenden Tätigkeit die Beantwortung aller rechtlichen Fragen, die sich stellen, wenn Sie selbst oder ein naher Angehöriger unter Betreuung gestellt werden.
Bei einer rechtlichen Betreuung werden oftmals auch verschiedenste Bereiche des Sozialrechts berührt. Dies können Probleme mit dem Rententräger, das Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken-, und Pflegeversicherung oder die Regelung der Kosten bei Pflegebedürftigkeit sein, sowie die Antragsstellung beim Sozialhilfeträger.
Ich kann Sie beispielsweise bei folgenden Fragestellungen beratend unterstützen:
- Kann eine Pflege noch zuhaue erfolgen und was muss hierzu organisiert werden?
- Welche Pflegeformen gibt es, wenn eine Pflege zuhause nicht mehr möglich ist?
- Welches Pflegeheim ist für mich das richtige?
- Wie kann ich meine Pflege bezahlen?
- Welche Anträge sind bei welchen Behörden, Ämtern und Versicherungen zu stellen?
- Muss ich mein Haus verkaufen, um ein Pflegeheim zu bezahlen?
- Müssen meine Kinder finanziell für mich aufkommen, wenn ich ins Pflegeheim gehe?
- Wie kann ich eine höhere Pflegestufe bekommen?
- Was kann ich tun, wenn die Pflegeeinstufung nicht den Tatsachen entspricht?
Diese und alle weiteren Fragen, können wir in einem persönlichen Beratungsgespräch klären.
Ebenso werde ich für Sie bei der Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen gerne für Sie tätig.